Granden von Spanien

"Grande" ist im kastilischen Königreich seit dem 13. Jahrhundert Titel des höchsten Adels, der außer den Anverwandten des königlichen Hauses alle durch Ahnen und Reichtum hervorragenden Leute, in Aragon Ricos hombres genannt, in sich begriff. Im Besitz gewisser königlicher Lehen, waren sie dem König zum Kriegsdienst und zur Stellung einer verhältnismäßigen Anzahl von Lanzen verpflichtet. Sie besaßen ihre Würde erblich, waren frei von Steuern, durften ohne besonderen Befehl des Königs vor keinen Gerichtshof gezogen werden und konnten sich sogar in gewissen Fällen ihrer dem König zu leistenden Lehnspflicht entziehen und anderen Fürsten, selbst gegen jenen, dienen. Außer der Anwartschaft auf die höchsten Staatsämter hatten sie das Recht, in Gegenwart des Königs das Haupt zu bedecken, wurden vom König mit >>Mi primo<< ("mein Vetter") angeredet, hatten bei den Cortes, die anfangs bloß aus ihnen und den Bischöfen bestanden, ihren Platz unmittelbar hinter den Prälaten und vor den Titulados und genossen noch andere dergleichen äußere Auszeichnungen, wie z.B. den Fußkuß. Unter Isabella und Ferdinand dem Katholischen ward die Macht dieses hohen Lehnsadel durch Jimenez gebrochen, und Karl V. schuf ihn in einen von der Krone abhängigen Hofadel um. Seitdem teilten sich die Granden in drei Klassen. Den Granden erster Klasse befahl der König, sich zu bedecken, ehe sie ihn angeredet hatten, die der zweiten Klasse erhielten diese Weisung erst, nachdem sie geredet hatten, und vernahmen des Königs Antwort mit bedecktem Haupt, die der dritten Klasse durften sich erst nach Vernehmung der Antwort des Königs bedecken. Die Granden führten den Titel >>Exzellenz<<. Während der kurzen Herrschaft Joseph Napoleons wurde die Grandenwürde abgeschafft, nach der Restauration zwar wiederhergestellt, ohne daß jedoch irgend welche wesentlichen Vorrechte damit verknüpft wurden. Durch das Estato real vom 10.4.1834 wurde den Granden der erste Platz in der Kammer der Proceres oder Pairs eingeräumt, den sie auch behielten, bis zur Zeit der Republik alle Rechte und Titel der Granden nochmals aufgehoben wurden. König Alfons stellte die Grandenwürde wieder her. Erneut abgeschafft wurde Adel und Grandentitel durch die zweite Republik 1930 und von Franco 1949/1950 wieder errichtet.

Los primeros Grandes de Espana 1520

y Grandes de Espana: 1.cl (1709: 39, 1752: 65) F3: 1, F4: 1, C2: 2, F5: 170?: 13, 171?: 46, F6: 14, C3: 25, C4: 11 2.cl (15) F4: 6, C2: 9 F5: 17, F6: 1, C3: 19, C4: 17 3.cl Honorios F5: 14, F6: 1, C3: 7, C4: 11

noch unklassifizierte: ernannt von Felipe II:

ernannt von Felipe III: ernannt von Felipe IV: ernannt von Carlos II: ernannt von Felipe V: ernannt von Carlos III: ernannt von Carlos IV: 1809 C Floridablanca (?)

ernannt von Fernando VII:

ernannt von Isabel II: ernannt von Alfonso XII: ernannt von Alfonso XIII: ernannt von Franco: ernannt von Juan Carlos: Rest: