URKUNDE 996 (16. Mai 778 — Reg. 1398) Schenkung des Hadalbald im gleichen Dorf unter Karl dem Großen und Abt Gundeland In Christi Namen, am 16. Mai im 10. Regierungsjahr (778) unseres Herrn, des Königs Karl. Ich, Hadalbald, mache eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht. Sie gilt in gleicher Weise auch jener heiligmäßigen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland dient. Es ist mein Wille, daß diese Vergabung von ewiger Dauer sei, und ich bestätige, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Sie bezieht sich auf mein in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Offenstein (Offstein sw. Alzey nw. Worms/R.) gelegenes Eigentum, nämlich sechs Tagwerk Ackerland, Wiesland im Ertrage von drei Fuder Heu und überhaupt auf alles das, was ich in jener Gemarkung besitze, sei es nun Arbeitsertr.ig (landwirtschaftliche Vorräte) oder Erwerb und Gewinn aus früherer Tätigkeit. Ich schenke, übergebe und übertrage dies alles vom heutigen Tag an in der Weise, daß alles von diesem Tag an und in aller Zukunft jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Handlungsbevollmächtigten jederzeit erhöhten Nutzen einbringe. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lauressam (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Hadalbald, welcher gewünscht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.
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