URKUNDE 994 (5. März 775 — Reg. 1151) (Vgl. Urk. Nr. 985.) Schenkung des Hachirad im nämlichen Dorf unter Karl dem Großen und Abt Gundeland In Christi Namen, am 5. März im 7. Regierungsjahr (775) des Königs Karl mache ich, Hachirat, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke in pago worm(atiensi --= im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Offenstein (Offenheim sw. Alzey nw. WormsIR.) gelegene acht Morgen Land. Ich schenke, übergebe und übertrage sie mit Rechtswirksamkeit vom heutigen Tag aus meinem in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Mögen sie sein ewiges Eigentum bleiben und von heute an und für späterhin jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Handlungsbevollmächtigten jederzeit Nutzen und Vermögensvorteil bringen. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lauressam (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Hachirat, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Waltelm (WUlthelm) hat sie geschrieben. 77
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