Urkunde 993 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 993 (1. September 773 — Reg. 955) Schenkung des Teu(t)frid im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am l. September im 5. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl, nehme ich, Teutfrid, als rechtmäßiger Besitzer eine Güterübergabe vor. Sie sei gewidmet dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauresham (Lorsch) ruht, in dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt waltet. Ich schenke, übergebe und übertrage mir gehörige in pago worma-tiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Offenstein (Offstein w. Worms/R.) gelegene drei Joch Ackerland. Von heute an mögen sie ewiges Eigengut bleiben. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in Lau-rissa (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Teutfrid, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Geschrieben hat sie Samuel.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de