Urkunde 991 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 991 (1. September 776 — Reg. 1301) Schenkung der Rothild unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am l. September im 8. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl. Ich, Rothilt, mache eine Vergabung an den heiligen Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß meiner Gabe ewige Dauer beschieden sei, schenke, übergebe und übertrage ich in pago wormatiensi (im WormsgaM), und zwar in der Gemarkung Offenstein (Offstein w. Worms/R.) alles, was ich dort bisher besessen habe. Möge es ewiges Eigengut bleiben. Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lauressam. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Rothilt, welche angeordnet hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Samuel hat sie geschrieben.


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