URKUNDE 990 (30. Januar 776 — Reg. 1257) Schenkung des Ello unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 30. Januar im 8. Jahre (776) der Regierung unseres Herrn, des Königs Karl, mache ich, Ello, eine Stiftung. Ich bestimme sie für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius) dessen Leib in dem in pago rinense (im Oberrheingau), am Flusse Wis-coz (Wcschnitz) gelegenen Kloster Lorsch ruht, und ebenso auch für jene heiligmäßige Mönclisgemeinschaft, welche dort unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Herrn Gundeland, ihrem Dienst obliegt. Ich wünsche, daß meine Schenkung von ewiger Dauer sei, und ich bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke, übergebe und übertrage zwei mir gehörige in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Offenstein (Offstein w. Worms/R.) gelegene Morgen Land. Von heute an mögen sie, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, ewiges Eigengut bleiben. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben, Handzeichen des Ello, welcher die Ausstellung und Fertigung dieser Schenkungsurkunde veranlaßt hat. Grimher hat sie geschrieben.
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