Urkunde 987 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 987 (18. Juni 773 — Reg. 905) Schenkung der Witwe Munihild unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 18. Juni im 5. Regierungsjahr (773) des Königs Karl will ich, die Witwe Munihilt, für das Heil meiner Seele sorgen. Ich mache eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, beziehungsweise an jene geheiligte Mönchsgemeinschaft, welche ebendort ihren Dienst verrichtet, und welcher der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll meine Gabe für ewige Zeiten gereicht sein, und ich bestätige, daß sie freiwillig dargeboten wurde. Ich schenke in pago worma-tiense (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Offenstein (Offstein w. WarmsIR.) eine Hofreite, Ackerland, Felder, Weiden, Wege, stehende und fließende Gewässer und überhaupt alles, was ich in jener Gemarkung besitze, ferner einen Knecht namens Giso und eine Frau namens Alihild. in ähnlicher Weise schenke ich auch in der Gemarkung Bucchenheim (Bockenheim, G.-, K.-, n. Grüstadt/W.) einen Weinberg, ganz und unverändert. Ich schenke, übergebe und übertrage ihn unter dem heutigen Tage aus meinem in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Von diesem Tag an und für alle Zukunft sollt ihr bevollmächtigt sein, ihn innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt, in allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Verfügungsgewalt haben. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Handzeichen der Munihild, welche gewünscht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen des Hartbert, ihres Sohnes. Ich, Samuel, habe die Niederschrift besorgt.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de