URKUNDE 985 (5. März 775 — Reg. 1150) (Vgl. Urk. Nr. 994) Schenkung von Hachirad und Strangulf unter König Karl und Abt Gundeland in Christi Namen, am 5. März im 7. Regierungsjahre des Königs Karl (775) übergeben wir, Hachirat und Strangulf, ein Geschenk an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht. In gleicher Weise gilt unsere Vergabung jener heiligen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Herrn und Abt Gundeland ihren Dienst verrichtet. Wir wünschen, daß unsere Gabe von ewiger Dauer sei, und bestätigen, daß sie freiwillig erfolgte. Sie besteht aus vier Morgen Land in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Offenheim (sw. Alzey nw. Worms/R.). Außerdem schenkt Strangulf noch einen Morgen Rebenpflanzung, der heute aus meinem Eigentumsrecht :in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius als ewiges Eigengut übergehen soll. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Hachirat und Strangulf, welche diese Schenkungsurkunde ausstellen ließen. Geschrieben hat sie Waltelm.
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