URKUNDE 982 (31. August 767 — Reg. 212) Schenkung des Willerius im gleichen Dorf unter König Pippin und Abt Glindeland In Christi Namen, am 31. August im 15. Jahre der Regierung des Königs Pipin mache ich, Willeri (WilUherf) durch diese Schenkungsurkunde eine Vergabung. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht. In ähnlicher Weise sei sie zugeteilt jener heiligmäßigen Mönchsvereinigung, welche ebendort ihren Dienst verrichtet und welcher der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich bestimme, daß die Schenkung von ewiger Dauer sei und bekräftige, daß sie durchaus freiwillig erfolgt. Es handelt sich um mein in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Wintrishem (Wintersheim sw. Oppenheim/R.) gelegenes Eigentum, nämlich um einen Weinberg und zwei Tagwerk Ackerland. Ich schenke, übergebe und übertrage diese Güter als dauerndes Besitztum. Von heute an möget ihr das Recht haben, dieselben innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Verfügungsgewalt haben. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in der Ortsgemeinde Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Willer, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Ich, Railand (Harilant?) habe sie geschrieben.
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