URKUNDE 977 (27. Mai 774 — Reg. 1008) Schenkung von Teutgard in Wintersheim unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 27. Mai im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl bringe ich, Teutgar, aus meinem rechtmäßigen Besitz eine Opfergabe zum Seelenheile des Willirich dar. Ich übertrage sie an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in Lauressam (Lorsch) in pago renense (im Oberrheingau) ruht, wc der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt waltet. Ich schenke, übergebe und übertrage in der Gemarkung Wintrish^ww =: Wintersheim sw. Oppenheim/R.) einen halben Morgen Land vom heutigen Tag an als immerwährenden Besitz in der Weise, daß er heute und künftig jener Ortlichkeit beziehungsweise ihren Vorgesetzten jederzeit erhöhten Nutzen einbringe. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Teutgard, welcher verlangt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Samuel hat sie geschrieben. (Handelt es sich um einen Mann Teutgar oder um eine Frau Teutgartf)
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