Urkunde 974 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 974 (13. Februar in der Zeit zwischen 766 und 768 — Reg. 342) Schenkung des Folchin in Wintersheim unter König Pippin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 13. (?) Februar, unter der Regierung des Königs Pipin, entrichte ich, Folchin, auf Eingebung Gottes hin unter dem heutigen Tag ein Almosen. Es sei gereicht dem hochheiligen und seligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in 69 pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Orte ruht, welcher Lauresham (Lorsch) genannt wird; in gleicher Weise auch jener heiligmäßigen Gemeinschaft, welche ebendort unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Herrn Gun-deland, ihren Dienst verrichtet. Ich wünsche meiner Schenkung ewigen Bestand und bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke, übergebe und übertrage in unberührter Gesamtheit und als ewigen Besitz mein Eigentum in pago •w•0l•ma.t(iensi == im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Winttesh(eim == Wintersheim sw. Oppenheim/R.), nämlich zwei Joch Ackerland. Vertragsfertigung. Geschehen in Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Folchin, welcher angeordnet hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen des (Zeugen) Herminulf. Schreiber war Wigher.


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