URKUNDE 973 (17. Juni 767 — Reg. 180) Schenkung der Libila im nämlichen Dorf untei König Pipin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 17. Tage des Monats Juni im 15. Regierungsjahre des Königs Pipin, bringe ich, die Sünderin Libila, eine fromme Spende dar. Sie gelte dem heiligen Märtyrer Nazarius, der in dem in pago rinense (im Oherrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abi vosteht. Ich will, daß die Vergabung für alle Ewigkeit gelte, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig gemacht wurde. Ich schenke als ewigen Besitz mein Eigentum in pago worma.t(iensi == im Wormsgau), in der Gemarkung Winteresh(e»w ==. Wintersheim sw. Oppenheim/R.), nämlich ungefähr zwei Parzellen von einem Weinberg. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch in öffentlicher Versammlung. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Libila, welche veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Samuel hat sie geschrieben.
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