Urkunde 969 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 969 (23. Februar 767 — Reg. 113) Schenkung von Herminulf und Sirigo in Wintersheim unter Konig Pippin und Abt Gundeland im 15. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pipin, machen wir, Herminulf und Sirigo, im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinense (im Oberrheingau) super fluvium Wiscoz (am Flusse Weschnitz) gelegenen Orte Lorsch ruht. Die Schenkung gelte in gleicher Weise jener heiligmäßigen Mönchsvereinigung, welche ebendort unter ihrem Herrn, dem ehrwürdigen Abt Gundeland ihren Dienst verrichtet. Ich wünsche, daß meine Gabe für alle Ewigkeit in Kraft bleibe und ich bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Sie besteht aus vier Joch Ackerland, die unser Eigentum sind und in pago worm&t(iensi •== im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung 'Wmuesh(eim = Wintersheim sw. Oppenheim/R.) liegen. Wir schenken, übergeben und übertragen sie in ungeschmälerter Gesamtheit, gestützt auf diese vertragliche Obereinkunft, als ewiges Eigengut. Geschehen im Kloster Lauressam (Lorsch) am 23. Februar (767). Zeit wie oben. Handzeichen von Herminulf und Sirigo, welche veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Wigher hat sie geschrieben..


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