Urkunde 962 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 962 (13. April 816 — Reg. 3109) Schenkung von Criediolf und Rotburg unter Kaiser Ludwig und Abt Gundeland In Christi Namen, am 13. April im 3. Regierungsjahr (816) des Kaisers Ludwig. Wir, Criecholf und meine Frau Rotburg, übertragen eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Laui-essam (Lorsch), gelegen in pago rinense (im Oberrheingau) am Flusse Wisoz (Weschnitz) ruht. Die Gabe gelte in gleicher Weise jener geheiligten Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Herrn und Abt Gundeland dient. Es ist mein Wille, daß meine Vergabung für alle Zeiten gültig bleibe, und ich erkläre, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Zur Obergabe gelangen in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Wintresh^OT ==: Wintersheim sw. Oppenheim/R.), sieben Joch Ackerland in unveränderter Gesamtheit. Mit Rechtswirkung von heute schenken, übergeben und übertragen wir sie aus unserem Besitzstand in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Auf ewig soll er sie in der Weise besitzen, daß sie von heute an und für alle Zukunft den wirtschaftlichen Erfolg jener Stätte begünstigen mögen. Daraufhin erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Criecholf und seiner Ehefrau Rohtburg, welche veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Nanter und Willinand. Ich, A.\(t)~ win, habe sie geschrieben.


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