URKUNDE 955 (7. Mai 767? — Reg. 148) Schenkung von Hil(t)wm und Reginfrid unter König Pipin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 7. Mai im 5. Regierungsjahre des Königs Pipin (756?). Wir, Hil^win und Reginfrit, machen eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lauressam (Lorsch) ruht. Sie gelte in gleicher Weise auch jener Mönchsgemeinschaft, weldie (dort) unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland dient. Wir übergeben als ewiges Eigentum einen Weinberganteil, gelegen in pago wormatiensi (im Wormsgau), in Azzulunh^Mwero,) marca (in der Gemarkung Asselheim n. Grünstadt/W.). Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Hiltwin und Reginfrid, welche ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Ich, Samuel, habe sie geschrieben.
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