URKUNDE 942 (15. Dezember 773 — Reg. 991) Schenkung des Baugulf im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 15. Dezember im 6. Regierungsjahre des Herrn und Königs Karl. Wir, Baugulf und Gunza, lassen dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen, unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland stehenden Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, eine Schenkung zukommen. Wir übergeben unser Eigentum in der Wornisgauer Gemarkung Flaiih^w ----= Flonheim rfw. AlzeylSelz nw. WormsIR.), nämlich die Hälfte von all unserem Besitztum mit Häusern, Feldern, Wiesen, Weiden, Wegen, stehenden und fließenden Gewässern, ferner die Hälfte der im genannten Dorfe gelegenen Güter, die als Schenkung meiner Eltern oder durch anderweitigen Erwerb auf gesetzliche Weise an mich gekommen sind. Wir übergeben dies alles vom gegenwärtigen Tag an als immerwährendes Besitztum. Vertragsfertigung. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Baugulf und Gunza, welche ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen der (Zeugen) Helmgoz und Folmert. Der Schreiber: Samuel.
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