Urkunde 940 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 940 (29. Oktober in der Zeit zwischen 765 und 767 — Reg. 356) Schenkung des Radulf im nämlichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 29. Oktober im 13. (l!.?) Jahr unseres Herrn, des Königs Pipin, will ich, Radulf, ein gutes Werk vollbringen. Ich gebe eine Spende an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich bestimme, daß die Gabe für ewige Zeiten gültig bleiben soll und bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke mein Eigentum in pago g^w^ormatiensi (im Wormsgau), in der Gemarkung Flannenh^w == Flonheim nw. Alzey/Selz nw. Worms/R.), und zwar eine Basilika und alles, was dazugehört, ferner eine Hofreite mit ihrem Zubehör und einen Leibeigenen namens Drutmud. Vom gegenwärtigen Tag an soll dies alles immerwährendes Eigentum bleiben. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Radulf, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestelltwerde. Samuel (der erst ab 766 als Urkundenschreiber auftritt) hat sie geschrieben.


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