URKUNDE 939 (6. März 782 — Reg. 1705) Schenkung des Bernher im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Helmei'ich In Christi Namen, am 6. März im 14. Regierungsjahr (782) des Herrn und Königs Karl, geben wir, Bernher und Waltrud, meine Mutter, zu unserem Seelenheil ein Almosen. Wir reichen es dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Helmerich als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß unserer Gabe ewige Dauer beschieden sei, schenke ich mein Eigentum in pago •woTma.t(iensi = im Worms-gau), in den Gemarkungen f\a.nli(eim =: Flonheim nw. Alzey/Selz nw. Worms/R.) und Brunheim (Bornheim nw. Alzey), nämlich zwei Hofreiten mit Haus, Feldern, Wiesen, Wäldern, stehenden und fließenden Gewässern. Gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft gebe, übergebe und übertrage ich dies alles in das Eigentumsrecht des Hl. Nazarius. Geschehen in Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Bernher und Waltrud, welche gewünscht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen des (Zeugen) Hunold. Rudolf hat dies geschrieben.
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