Urkunde 937 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 937 (12. April 769 — Reg. 389) Schenkung des Helmgauz unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 12. April im l. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl. Durch göttliche Eingebung bewegen mache ich, Helmgauz, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisgoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dessen Vorsteher der ehrwürdige Abt Gundeland ist. Ich wünsche, daß meine Schenkung auf ewig hingegeben sei. Ich übergebe vom heutigen Tag an in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Flanheim (Flonheim nw. AlzeylSelz nw. WormsIR.) fünf Joch Ackerland auf ewig zu eigen in der Weise, daß ihr das Recht haben sollt, dies alles innezuhaben, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt. Der Vertrag ist damit abgeschlossen. Handzeichen des Helmgauz, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Ich, Samuel, habe sie geschrieben.


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