Urkunde 936 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 936 (11. Juli 793 — Reg. 2447) Schenkung von Adrian und Gerold unter König Karl (und Abt Gundeland) In Christi Namen, am II. Juli im 25. Regierungsjahr des Königs Karl. Ich Adrian, Sohn des Gerold, verabfolge zum Seelenheile meines Bruders Erbio eine Spende. Sie sei überreicht an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in pago renensi im Oberrhein-gau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) ruht, und an jene heiligmäßige Mönchsvereinigung, •welche ebendort unter dem ehrwürdigen Herrn und A.bt Richbodo ihren Dienst versieht. Was ich schenke, soll für ewige Zeiten geschenkt bleiben, nämlich das Eigentum, das mir Erbio als rechtmäßiger Besitzer in pago -woimfaciensi :-=: im Wormsgau), in Flanenhemire marca (in der Gemarkung Flonheim nw. Alzey/Selz nw. Worms/R.) übergeben hat, und zwar eine Hube und eine Hofreite und überhaupt alles das, was ich in jener Gemarkung bisher besessen habe. Ausgenommen bleibe ein Knecht, der auf jener Länderei seine Wohnung hat und nach Maßgabe folgender Bestimmungen dort verbleiben darf: In jedem einzelnen Jahr soll er für zwei Fruchtfolgen (etwa Sommer- und Winter-Getreide) pflügen und sähen; auf Lebensdauer soll er (jährlich) zehn Denare (Pfennige) Zins entrichten; nach seinem Ableben falle das vorgenannte Gut in unberührter Gesamtheit an den Hl. Nazarius. Aber auch jetzt schon gebe und übertrage ich es aus meinem in das Besitzrecht des Hl. Nazarius. Vertraglich geschlossen. Geschehen in Lauressam (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Adrian, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen der (Zeugen) Adalbert, Rutbert, Lütai-d und Lü^frid. Ich, Samuel, habe dies aufgezeichnet.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de