Urkunde 935 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 935 (27. Oktober 771 — Reg. 715) Schenkung des Traber in Flonheim unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 27. Oktober im 4. RegierungsJahr unseres Herrn, des Königs Karl. Wir, Traer und Gerbert, lassen zum Seelenheil unseres Bruders Adalbert sein Eigentum, welches er selber uns übergeben hat, dem heiligen Märtyrer Nazarius zukommen. Der Leib des Heiligen ruht in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam. Die Schenkung, der wir ewige Dauer wünschen, gelte in gleicher Weise auch jenen Gottesknechten, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland ihren Dienst verrichten. Wir schenken, übergeben und übertragen in pago woTfatiensi == im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Flanheim (Flonheim nw. AlzeylSelz nw. WormsIR.) eine ganze und eine halbe Hofreite und die dazugehörigen Ländereien. Von heute an sollt ihr das Recht haben, dies alles innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertausc'ien oder sonstwie nach euerem Belieben damit zu verfahren. In allen Belangen sollt ihr freie Vollmacht haben. Wenn aber einer — wovon wir allerdings nicht glauben, daß solches geschehen werde — wenn wir selbst oder einer von unseren Erben oder sonst ein mißgünstiger Mensch gegen diese von uns gemachte Schenkung vorzugehen versuchen sollte, so entrichte er ein Strafgeld, und die Einwände) die er vorbringt, seien für die Beurteilung der Angelegenheit hinfällig. Gegenwärtige Vergabung aber soll, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, unangefochten bleiben. Geschehen in Laurissa (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Traer und Gerbert, welche veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen der (Zeugen) Chrotbert und Nanzo. Hai'land hat dies geschrieben.


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