URKUNDE 933 (24. Juni in der Zeit zwischen 768 und 778 — Reg. 1523) (Schenkung der) Rotlint unter Karl dem Großen und Abt Gundeland Ich, Rotlint, mache im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in der am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago rinensi (im Oberrheingau) gelegenen Ortschaft Lauressam (Lorsch) ruht, wo der ehrwürdige Herr Gundeland (765—778) als Abt waltet. Ich schenke, wie ich beabsichtige, auf ewige Zeiten, in pago 'wotlaa.c(iensi = im Wormsgau), und zwar in Flaanheim (Flonheim nw. Alzey/Selz nw. Worms/R.) eine Hofreite mit ihren Baulichkeiten und alles das, was dazugehört, und überhaupt alles, was in der vorgenannten Gemarkung mein Eigentum ist. Vom gegenwärtigen Tag an schenke ich dies zur Gänze. Von heute an und für alle Zukunft soll es jener Stätte beziehungsweise ihren Amtswaltern jederzeit vermehrten Nutzen bringen. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch am 24. Juni im (l.—II.) Regierungsjahr des Königs Karl (768—814). Handzeichen der Rotlind, welche gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de