URKUNDE 928 (12. Juni 771 — Reg. 634) Schenkung der Ridhiib unter Karl dem Großen und Abt Gundeland In Christi Namen, am 12. Juni im 3. Jahre des Königs Karl. Wir, Richliba, (^^dalwara und Richardus (richtig: Richgarda — siehe Fertigung!) machen eine Stiftung. Sie gelte dem heiligen Märtyrer Nazarius, welcher in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht. Es steht unter der Leitung des verehrungswürdigen Herrn und Abtes Gundeland. Wir bestimmen, daß unsere Spende auf ewig hingegeben sei und erklären, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Wir schenken in pago worm(atiensi == im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Ulfritesh^'w == WaldUlversheim sw. Oppenheim/R.) ein Weinbaugebiet mit dem Flächeninhalt von einem halben Morgen, begrenzt auf einer Seite vom Besitztum des Hl. Nazarius, auf einer anderen Seite von jenem des Klosters Horinbach (Hornbach s. Zweibräk-ken), auf der dritten Seite vom Königsgut. Wir schenken, übergeben und übertragen {unseren Weinkarten) vom gegenwärtigen Tag an in der Absicht, daß er von heute an dem Vermögen des Hl. Nazarius vermehrten Nutzen bringe. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Kloster Lauresam (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Richliba, Adalwara und Richgarda, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Ich, Samuel, habe sie geschrieben.
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