Urkunde 924 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 924 (12. Juni 774 — Reg. 1027) Schenkung von Sigifrid und Rotward unter Karl dem Großen und Abt Gundeland In Christi Namen, am 12. Juni im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl, haben wir, Sigifrid und Rotward, ein Almosen ausgerichtet. Es ist gereicht dem heiligen Märtyrer Nazarius) dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vor50 steht. Wir wünschen, daß unsere Spende ewigen Bestand habe. Wir schenken in pago worm(atiensi = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Ulfrideshe^w == Wüldulversheim sw. Oppenheim/R.) einen Weinberg. Vom gegenwärtigen Tag an geben und übertragen wir ihn aus unserem Besitzstand in das Recht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Damit ist der Vertragsabschluß in Kraft getreten. Geschehen in Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Sigifrid und Rotward, welche beantragt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Walthelm hat sie geschrieben.


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