Urkunde 923 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 923 (27. Mai 776 — Reg. 1271) Schenkung des Notolf im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 27. Mai im 8. Regierungsjahr (776) des Königs Karl. Wir, Notolf und Wineleib, meine Ehefrau, machen eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht. Sie sei auch jenen Gottesknechten zugewiesen, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland dienen. Wir schenken vom heutigen Tag an unsere Liegenschaft in pago -wormfatiensi), und zwar in der Gemarkung U].{ridesb(eim == Waldülversheim sw. Oppenheim/R.), welche auf zwei Seiten an die Besitzungen des Hl. Nazarius grenzt. Von diesem Tag an möge sie jener Stätte beziehungsweise ihren Vorstehern jederzeit als reiche Einkommensquelle dienen. Vertragsfertigung. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Notolf und Wine-lib, seiner Gattin, welche diese Schenkung gewährt haben. Handzeichen der (Zeugen) Erchenbold und Willibald. Geschrieben von Richbodo.


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