URKUNDE 920 (18. September 769 — Reg. 424) Schenkung der Rootgard unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland Ich, Rootgard, will im Namen Gottes für meinen Gatten und zum Seelenheile meines Bruders Theodo ein gutes Werk vollbringen. Es sei gewidmet dem heiligen Märtyrer Naza-rius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich will, daß mein Geschenk auf ewig hingegeben sei. Zur Obergabe gelangen meine Besitzungen in pago worm(atiensi ==: im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Hareshe^w =: Harxheim/Pfrimm nw. Grünstadt/W.) und in der Gemarkung Niwerhe^w = Niefernheim w. WormsIR.). Inbegriffen sind alle Äcker, Wohnhäuser, Landwirtschaftsbauten, Leibeigene, Hofreiten, Felder, Versdianzungen und Wasservorkommen. Alles und in allen seinen Teilen gebe ich hin, was auch immer ich in Jenen Ortschaften bisher besessen habe und bis zur gegenwärtigen Zeit mir gehört, mag es nun als väterliches oder mütterliches Erbe oder durch irgendeine andere Art von Erwerb bekanntermaßen an mich gekommen sein. In ähnlicher Weise schenke ich auch in der Gemarkung Guntirsh^eiw = Gundersheim nw. Worms/R.) zwei Weinberge. Auch diese gebe, übergebe und übertrage ich ganz und ungeschmälert vom gegenwärtigen Tag an aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des HL Nazarius.. Von heute an sollt ihr das Recht haben, dies alles innezuhaben, zu behalten, zu vertauschen, zu verschenken oder sonstwie damit zu machen, wie es euch beliebt. In allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Vollmacht haben. Geschehen in öffentlicher Versammlung in Lorsch am 18. September im l. Regierungsjahr unseres Herrn Karl. Handzeichen des Folrad, des Sohnes (der Stifterin). Handzeichen der Roothgard) welche veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeuginnen) Thetzona (Dietza) und Burchana. Harland (Hariland) war der Schreiber..
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