Urkunde 919 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 919 (14. Juli 770 — Reg. 526) Schenkung des Radald in Harxheim unter Konig Karl und Abt Gundeland im Namen Gottes mache ich, Radald, zum Seelenheile meines Neffen Teu^ger eine Stiftung. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau.) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, und ebenso auch jener heiligmäßigen Mönchsvereinigung, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland Gott dienen. Nach meinem Willen soll das Geschenkte für ewig hingegeben sein. Ich bestätige, daß es sich hierbei um eine durchaus freie Willensäußerung meinerseits handelt. Ich schenke in pago worma-tiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Hareshe^MH = Harxheim/Pfrimm nw. Grünstadt/W.) sieben (Wiesen-)Stüds.e. Vom gegenwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich diese in der Absicht, daß sie von heute an, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, das Fortkommen jener heiligen Stätte und ihrer Vorgesetzten jederzeit fördern sollen. Geschehen in öffentlicher Versammlung in Lorsch am 14. Juli im 2. Regierungsjahr (770) des Königs Karl. Handzeichen des Radolf, welcher gewünscht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Ich, Hartlend (Hariland) habe sie geschrieben. 48


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