URKUNDE 918 (10. November 767 — Reg. 251) Schenkung des Rudung unter König Pipin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 10. November im 16. RegierungsJahr (768?) unsres Herrn, des Königs Pipin. Ich, Rodunc, entrichte eine Gabe an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht. In gleicher Weise gelte sie jenen Knechten Gottes, welche ebendort ihren Dienst verrichten und deren Vorsteher der ehrwürdige Herr und Abt Gundeland ist. Nach meinem Willen soll die Gabe ewigen Bestand haben. Ich erkläre, daß ich sie aus vollkommen freiem Willen dargebracht habe. ich schenke in pago worma.t(iensi == im Worms-gau), und zwar in der Gemarkung Harash^eiw == HarxheimIPfrimm nw. Grunstadt/W.) einen Weingutanteil in unberührter Gesamtheit. Unter dem heutigen Tag schenke, übergebe und übertrage ich ihn in der Absicht, daß er auf Grund nachfolgender Fertigung von diesem Tag an und später Jener heiligen Stätte und ihren Oberen jederzeit Vermögenszuwachs bringe. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben.. Handzeichen des Rodung, der (diesen Vertrag) veranlaßt hat. Ich, Hariland, war der Schreiber.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de