URKUNDE 917 (26. Juli 776 — Reg. 1293) Schenkung des Harifrid unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 26. Juli im 8. Regierungsjahre des Königs Karl. Ich, Harifrit, mache eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem an der Wiscoz (Weschnitz) in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht. Sie gelte ebenso jenen Knechten Gottes, welche ebendort ihren Dienst verrichten und denen der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß meine Spende ewigen Bestand habe und bestätige deren Freiwilligkeit. Ich schenke mein Eigentum in pago worm(cttiensi = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Karash^ewi == Harxheim s. Mainz), nämlich drei Morgen Land. Vom gegenwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich dieses Land, daß es von heute an jener Stätte oder deren Vorgesetzten jederzeit erhöhten Nutzen bringe. Vertragsabschluß. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Harifrid, welcher veranlaßt 47 hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Graf Hatto, Grimbert und Magnar, Volbert. Ich) Grimher, habe dies geschrieben.
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