URKUNDE 916 (13. Oktober 771 — Reg. 706) Schenkung des Diotger unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 13. Oktober im 4. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl. Ich, Diotger, bringe zum Heile meiner Seele eine Opfergabe dar. Sie sei gereicht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago rinense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, beziehungsweise der Schar der Mönche, welche ebendort unter ihrem Vorsteher, dem ehrwürdigen Herrn Abt Gundeland ihren Dienst verrichtet. Es ist mein Wille, daß meine Spende für alle Ewigkeit hingegeben sei, und ich bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke in pago •worm(atiensi = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Harash^ewi = Harxheim/Pfrimm nw. Grünstadt/W.) einen Weinberg, der auf einer Seite an die Liegenschaft der Hiltimuth, auf einer anderen an jene des Hl. Nazarius stößt. Unter dem gegenwärtigen Tage schenke, übergebe und übertrage ich ihn. Von heute an möge er jener Stätte und ihren Handlungsbevollmächtigten jederzeit ein erhöhtes Einkommen gewährleisten. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Tiotger, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen des (Zeugen) Rudolf. Hellrad hat dies geschrieben.
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