URKUNDE 915 (13. März 774 — Reg. 997) Schenkung des Vanino unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 13. März im 6. Regierungsjahr (774) unseres Herrn, des Königs Karl, mache ich, Wanino, eine Vergabung. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) in pago rinense (im Ober-rheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, ebenso auch für jene Knechte Gottes, welche eben-dort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland ihren Dienst verrichten. Ich bestätige, daß diese Stiftung für alle Zeiten gemacht ist und bekräftige, daß sie vollkommen freiwillig durchgeführt wurde. Ich schenke mein Eigentum im Wormsgau, und zwar in der Gemarkung Harash^ew? := HarxheimIPjrimm nv). Grünstadt/W.), nämlich einen Weinberg im Ausmaße von einem Morgen. Ich schenke, übergebe und übertrage ihn unter dem gegenwärtigen Tag und im Namen Gottes als ewiges Besitztum. Bekräftigt durch Handschlag und Brief soll er für heute und alle Zukunft jener Stätte oder deren Vorgesetzten Jederzeit zu vermehrtem Vorteil gereichen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Schenkgebers Wanno. Handzeichen der (Zeugen) Borger und Reginbert. Samuel war der Schreiber.
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