Urkunde 914 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 914 (21. März 778 — Reg. 1379) Schenkung des Rucger in Harxheim unter Karl dem Großen und Abt Gundeland In Christi Namen, am 21. März im 10. Regierungsjahr (778) unseres Herrn, des Königs Karl. Ich, Rucger, wende zu meinem Seelenheile der Vermögensverwaltung des heiligen Märtyrers Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, eine Gabe zu. Ich wünsche, daß sie für ewige Zeiten hingegeben sei und erkläre, daß sie vollkommen freiwillig dargeboten wurde. Ich schenke im Wormsgau, und zwar in der Gemarkung Ata.s\i(eim -= Harxheim/Pfrimm nw. Gränstadt/W.) zwei Morgen Land (zur Gänze) und einen dritten Morgen zur Hälfte, gelegen auf zwei Fluren. Dieses Land (von 2 Vi Morgen) übergebe ich als Eigentum (dem Kloster) und den Handlungsbevollmächtigten des Hl. Nazarius. Ich schenke, übergebe und übertrage es in der Absicht, daß es von heute an jener Stätte beziehungsweise ihren Verwaltern jederzeit erhöhten Nutzen bringe. Der Vertrag ist damit abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Rucger, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Samuel hat sie geschrieben.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de