URKUNDE 911 (17. Februar 770 — Reg. 473) Schenkung des Teu(t)ger unter König Karl und Abt Gundeland In Gottes Namen spende ich, Teutger, zu meinem Seelenheil ein Almosen. Es sei geweiht dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisgoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, beziehungsweise jener gottseligen Mönchsgemeinschaft, die ebendort ihren Dienst verrichtet. Ihr Oberhaupt ist der ehrwürdige Herr und Abt Gundeland. Ich will, daß mein Geschenk für alle Zeiten hingegeben sei, und ich erkläre, daß es vollkommen freiwillig dargebracht ist. ich schenke das, was ich selbst als rechtmäßiger Besitzer meinem Onkel Radulf übergeben habe und dieser dem Hl. Nazarius dargebracht hat, nämlich ungefähr sieben Joch Ackerland, gelegen im Wormsgau, und zwar in Arashe^w = HarxheimIPfrimm nw. Gränstadt/W.) und in Niwarhed'w ^ Niefernheim n. Grünstadt). Unter dem gegenwärtigen Tage gebe und übertrage ich dieses Land aus meinem Besitzstand in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Von heute an soll es jederzeit der Vermägensmehrung jener örtlichkeit beziehungsweise ihrer Verwalter dienen. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Kloster Lorsch, Tag und Zeit wie (in Urkunde 910?), im 2. Regierungsjahr (770) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen von Teutger, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen von ~W(o)l{ger. Der Schreiber war Samuel..
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