URKUNDE 910 (17. Februar 771 — Reg. 586) Schenkung des Odolfrid unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen am 17. Februar, im 3. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl. Ich, Odolfrid, mache eine Stiftung für den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib m dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Sie gelte auch für jene Knechte Gottes, welche ebendort ihren Dienst verrichten, und denen der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich bestimme, daß meine Vergabung für alle Zeiten gelten soll und bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt, ich schenke l Ä Morgen Ackerland im Wormsgau, und zwar in der Gemarkung Arasheim (HarxheimIPfrimm nw. Gränstadt/W.). Dieses Land übergab mir Willa, die rechtmäßige Besitzerin, damit ich es zu ihrem Seelenheile verwende. So übergebe und übertrage ich es also (an den Hl. Nazarius), damit es ihm von heute an jederzeit zu Nutz und Frommen gereiche. Wollte aber jemand dieses Land dem Besitze des Hl. Nazarius entfremden — obschon ich nicht glaube, daß dieser Fall eintreten könnte — so entrichte er eine Buße an jene örtlichkeit oder ihre Sachwalter in Höhe von einem Goldschilling und einem halben Pfund Silber und genau so viel auch an die königliche Kammer. Seine Einwände aber seien für die Beurteilung dieser Angelegenheit gegenstandslos. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und unverbrüchlich in Kraft bleiben. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch in öffentlicher Versammlung. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Odolfrid, welcher gebeten hat, daß dieser Stiftungsbrief ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen seiner Tochter Benedikta. Ich, Samuel, habe diese (Urkunde) geschrieben.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de