URKUNDE 909 (15. März 782 — Reg. 1722) Schenkung des Bebo unter dem ruhmreichen Karl und Abt Helmeridi ich, Bebo, entbiete im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe. Der Leib des Heiligen ruht in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch. Meine Schenkung gelte in gleicher Weise jener heiligmäßigen Mönchvereinigung, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Helmerich dem Gottesdienst obliegt. Ich bestimme, daß diese Vergabung für ewige Zeiten gelten soll und erkläre, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Ich schenke, übergebe und übertrage mein Eigentum im Wormsgau, und zwar in der Gemarkung Araesh(eim = HarxheimIPfrimm nw. Griinstadt/W.), nämlich einen Weinberg und einen halben Morgen Land mit Rechtswirksamkeit vom heutigen Tag und im Namen Gottes als immerwährendes Besitztum. Vom heutigen Tag an und für alle Zukunft mögen diese Güter jederzeit in steigendem Maße das Einkommen jener heiligen Stätte und ihrer Vermögensverwalter mehren. Daraufhin erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch. Die Niederschrift erfolgte am 15. März, im 14. Regierungsjahr (782) un43 seres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Handzeichen des Schenkgebers Bebo. Handzeichen der (Zeugen) Heinhard, Gizo Hatto, und Wol^gang, Baugolf. Ich, Rudolf, habe die Urkunde entworfen und geschrieben.
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