URKUNDE 908 (30. September 772 — Reg. 810) Schenkung des Radulf unter König Karl und Abt Gundeland Im Namen Gottes mache ich, Radulf, zum Seelenheile der Udilrad eine Vergabung. Ich übergebe das, was sie selbst als rechtmäßige Besitzerin an mich übertragen hat, an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Die Schenkung gilt in gleicher Weise auch jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland ihren Dienst verrichten. Ich erkläre, daß die Hingabe für ewige Zeiten bestimmt ist und vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke, übergebe und übertrage vom gegenwärtigen Tag an und im Namen Gottes als immerwährendes Eigengut vier Joch Ackerland, gelegen zwischen den Gemarkungen von Arash("c;OT == HarxheimIPfrimm nw. GrünstadtlW.) und in Neovarh^ew? = Niefernheim w. Worms/R.). Von heute an mögen sie dieses Land innehaben und behalten. Jederzeit möge es Jener heiligen Stätte zum Vorteil gereichen und ihr Einkommen mehren. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Kloster Lorsch, am 30. September, im 4. Regierungsjahr (772) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen des Radulf, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen des (Zeugen) Ghitzo. Rogis war der Schreiber.
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