URKUNDE 907 (28. Mai 778 — Reg. 1403) Schenkung des Addo unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 28. Mai im 10. RegierungsJahr (778) unseres Herrn, des Königs Karl. Wir, Addo und Aba, meine Gattin, machen gemeinsam eine Stiftung um unseres Seelenheiles und um der Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen. Mit dieser Schenkungsurkunde überreidien wir eine Gabe an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Unsere Darbietung, die nach unserem Willen für ewige Zeiten bestimmt ist, gelte in gleicher Weise auch jener frommen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland ihren Dienst verrichtet. Wir bestätigen, daß diese Opfergabe vollkommen freiwillig gereicht wurde. Zur Übergabe gelangen unsere Besitzungen im Wormsgau, und zwar in der Gemarkung Arasheim (HarxheimIPfrimm nw. Grünstadt/W.), nämlich sieben Joch Ackerland, eine Hofreite und überhaupt alles das, was wir in jener genannten Gemarkung bisher besessen haben. Vom gegenwärtigen Tag an schenken, übergeben und übertragen wir dies alles. Von diesem Tag an und für alle Zukunft möge es jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Handlungsbevollmächtigten jederzeit zu Nutz und Frommen gereichen. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Haldo (Addo) und der Aba, seiner Ehefrau, welche gemeinsam veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Odolfrid, Ercanbert, Sigifrid, Radolf Benedikt, und Rotbert, Hildolf. Ich, Grimhar, habe auf Wunsch diese Schenkungsurkunde geschrieben.
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