URKUNDE 902 (1. September 771 — Reg. 668) Schenkung des Ruther unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland Während der Regierungszeit unseres Herrn, des Königs Karl. Wir, Weideman und Ruother, wollen gemeinsam eine Schenkung zum Seelenheile der Heilsuind durchführen. Möge sie dadurch gewürdigt werden, am Tage des Gerichtes Verzeihung ihrer Sünden zu erlangen. Wir bestimmen unsere Gabe für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß diese Stiftung ewigen Bestand habe. Wir schenken drei Joch Ackerland in Huchilheim (Heuchelheim sw. WormsIR.), welche (Heilsuind) selbst als rechtmäßige Besitzerin übergeben hat, und wir, wie oben gesagt, übertragen diese (drei Joch) nun mit Wirksamkeit vom heutigen Tage, damit sie jener Stätte jederzeit als Vermögenszuwachs dienen sollen. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch am l. September im 3. Regierungsjahr (771) jenes (Karl). Handzeichen von Weideman und Ruther, welche diese Schenkung gemacht haben. Schreiber war Samuel.
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