Urkunde 9 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 9 (zwischen 19. Dezember 778 und 13. Februar 784— Reg. 1853) Befehl Karls des Großen hinsichtlich der verlorenen Urkunden Karl, von Gottes Gnaden König der Franken und Longobarden und Patritius der Römer. Kund und zu wissen sei allen unseren Getreuen, den gegenwärtigen und den zukünftigen, daß Abt Helmerich vor unser Angesicht trat und uns eröffnete, es seien Urkunden seines Klosters zum Hl. Nazarius an verschiedenen Orten verloren gegangen und zerstört worden. Das (durch diese Urkunden ausgewiesene) Besitztum sei auf viele Orte verteilt gewesen. Bis heute seien (die Mönche) mit demselben in unserem Reiche durch die Gnade Gottes ausgestattet gewesen und seien es auch noch im gegenwärtigen Augenblick. Auf seine Bitte haben wir für ihn und für seine Vorgänger eine derartige Verfügung erlassen, da ja jenes Haus Gottes tatsächlich bis heute die rechtmäßige Besitzerin war. Sie mögen also kraft unserer Vollmacht und ohne jeden Vorbehalt alles und jedes, was sie nach Fug und Recht vorher als Ergebnis von Schenkungen und Tauschgeschäften besaßen, auch weiterhin in Ruhe und Ordnung behalten und in Übereinstimmung mit dem Gesetze gegebenenfalls auch verteidigen, so wie dies alles bis heute durch offenen Brief die Macht der Könige verteidigt hat und auch heute noch tut. Zur Bekräftigung dieser Vollmacht und deren besseren Beachtung für alle Zeiten haben wir sie mit unserem Ring siegeln lassen. Monogramm Karls, des glorreichsten Königs. Ich, Gilbert, habe an Stelle von Rado gegengezeichnet. (Erlassen zwischen 19. XII. 778 und 13. II. 784.)


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de