URKUNDE 888 (26. Juli 800 — Reg. 2696) Schenkung des Herigis unter König Karl und Abt Ricfabod In Christi Namen reiche ich, Herigis, dem heiligen Märtyrer Nazarius eine Opfergabe dar. Der Leib des Heiligen ruht im Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Spende für alle Ewigkeit hingegeben sei und ich erkläre, daß sie vollkommen freiwillig erfolgte. Ich schenke das, was mir Ruotpert mit der Weisung übergeben hat, dasselbe zum Heile seiner Seele an den schon genannten Märtyrer zu übertragen, was ich hiermit auch tue. Es handelt sich um einen Knecht namens Heriger, seine Frau Nuota (Huota?), deren Kinder, die von ihnen bewohnte Hube, alles, was sie in Hepphenheim (Heppenheim a. d. Wiese w. Warms/R.) innehaben, nämlich Hofreiten, Felder) Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, stehende und fließende Gewässer. Dies alles übergebe und übertrage ich unter dem heutigen Tag im Namen Gottes als immerwährendes Eigentum. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 26. Juli im 32. Regierungsjahr (800) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen des Stifters Herigis und der (Zeugen) Rihbert und Berither. Der Schreiber war Reginbert.
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