Urkunde 868 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 868 (1. Dezember 775 — Reg. 1241) Schenkung des Dietnand in Heppenheim unter König Karl und Abt Gundeland Im 8. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl, bringe ich, Dietnanth, eine Opfergabe dar. Sie komme dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius zu, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke zehn Morgen Land in Hepphenheim (Heppenheim a. d. Wiese w. Worms/R.) sowie zwei Leibeigene namens Uodalsuind und Amalsuind, welche wöchentlich drei Tage für ihre eigene Arbeit zu verwenden sind, die drei weiteren Wochentage aber dem Hl. Nazarius zu dienen haben. Die Schenkung gilt vom gegenwärtigen Tag an. Geschlossen und gefertigt. Handzeichen des Stifters Dietnand. Handzeichen der (Zeugen) Lüttolf, Ekkirad und Lütwin. Der Schreiber war Grimar.


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