URKUNDE 865 (29. Juli 774 — Reg. 1060) Schenkung des Wolfgang unter König Karl und Abt Gundeland In demselben Jahre machen wir, Wolfgang und meine Ehefrau Frideburg, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der verehrungswürdige Herr (Gundeland) als Abt vorsteht. Wir wünschen, daß unsere Gabe für alle Zeiten gelte und unseren Seelen zum Heile gereiche. In Gottes Namen geben wir auf ewig zu eigen einen Morgen Land in Hepphenheim (Heppenheim a. d. Wiese iv. Worms/R.). Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 29. Juli (774). Handzeichen der Stifter Wolfgang und Frideburg. Handzeichen der (Zeugen) Sigibald, Malbodo und Magwin. Walthelm hat (diese Urkunde) geschrieben.
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