Urkunde 855 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 855 (26. Februar 791 — Reg. 2296) Schenkung des Gundold unter Kaiser Karl und Abt Richbod Im 23. Regierungsjahr unseres Herrn, des Kaisers (richtig: Königs) Karl. Wir, Gundold und meine Gemahlin Irminsuint, machen eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Naza-rius, dessen Leib in dem unter der Leitung des verelirungswürdigen Abtes Richbodo stehenden Kloster Lorsch ruht. Wir bestimmen, daß unsere Übertragung für alle Zeiten gelten soll. Wir schenken in Ebinstein (Eppstein sw. Frankenthal s. Worms/R.) eine Hofreite mit Hof, 20 Joch Ackerland und in drei (verschiedenen) Gewannen liegendes Wiesland. Gestützt auf diesen Vertrag möge der Heilige dies alles in Gottes Namen für alle Zeiten besitzen. Geschehen im Kloster Lorsch am 26. Februar (791). Handzeichen des Gundold, der diese Schenkung dargebracht hat. Handzeichen der (Zeugen) Egilolf und Leibolf. Niederschrift durch Rudolf.


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