URKUNDE 848 (15. Mai 775 — Reg. 1168) Schenkung des Ratbald in Eppstein unter König Karl und Abt Gundeland Im 7. RegierungSJ'ahr unseres Herrn, des Kaisers (richtig: Königs) Karl mache ich, Ratbald, eine Stiftung. Sie diene dem Seelenheil des Rutbert. Ich gebe das hin, was er selbst als rechtmäßiger Besitzer mir mit der Auflage zukommen ließ) es dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius zu übergeben. Der Leib des Heiligen ruht in dem am Flusse Wischoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch. Die Übergabe erfolgt in gleicher Weise auch an jene heiligmäßige Vereinigung von Mönchen, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland Gott dienen. Ich schenke sechs Morgen Land, gelegen im Wormsgau, und zwar im Dorf Ebenstein (Eppstein sw. Frankenthal s. Worms/R.) mit Rechtswirkung vom gegenwärtigen Tag und bestimme, daß sie auf ewig hingegeben seien. Mögen sie künftig jener heiligen Stätte jederzeit zu erhöhtem Vermögensertrag verhelfen. Vertragsfertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 15. Mai (775). Handzeichen des Ratbald, der diese Schenkung darbrachte.
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