URKUNDE 840 (20. September 772 — Reg. 807) Schenkung des Hunarg in Frankenthai In Christi Namen, am 20. September, im 4. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl, entrichte ich, Hunarg, bewegen durch göttliche Eingebung, zu meinem Seelenheil und um der ewigen Vergeltung willen eine Spende. Mögen wir dadurch die Verzeihung unserer Sünden erlangen! Meine Gabe sei geweiht dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wischoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, und ebenso jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland dem Gottesdienst obliegen. Ich bestimme, daß meine Vergabung auf ewige Zeiten Gültigkeit behalten soll, und bestätige, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Ich schenke mein Besitztum im Wormsgau, und zwar in Frankendale (Frankenthal/P. s. WormsIR.), nämlich zwei Anteile an einer Hofreite, die dazugehörigen Felder, Wiesen, Weiden und überhaupt alles, was ich bekanntermaßen dort besessen habe; ausgenommen bleibt nur der dritte Anteil jener Hofreite. Auch in Merische (Frankenthal-Mörsch) schenke ich meinen Wiesenanteil, welcher mir als Erbschaft auf gesetzliche Weise zugefallen ist, ferner einen (leibeigenen) Knecht namens Hato und seine Frau Alda. Als immerwährendes Besitztum übergebe und übertrage ich dies alles unter dem heutigen Tag aus meinem gesetzlichen Besitzstand in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Von diesem Tag an möget ihr das Recht haben, dies alles innezuhaben, zu behalten, zu verschenken oder damit zum Nutzen des Klosters zu machen, wie ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Vollmacht haben. Wenn aber künftig jemand, was ich allerdings am allerwenigsten glaube, gegen diese von mir gemachte Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen wollte, so hüte er sich, daß er nicht den Zorn des allmächtigen Gottes auf sich herabziehe. Außerdem entrichte er eine Buße, an der auch die königliche Kammer teilhaben soll, und was er an Einwänden vorbringt, sei gegenstandslos. Gegenwärtige Schenkung aber soll nach Maßgabe dieser Abmachung jederzeit fest und beständig verbleiben. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Hunarg, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Lütroch, Auttan und Hirminold. Geschrieben von Hariland.
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