Urkunde 824 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 824 (9. Mai 769 — Reg. 392) Schenkung von Adelgozz und Cunzo unter Karl dem Großen und Abt Gundeland In Christi Namen machen wir, Adelgoz und Gunzo, gemeinsam eine Schenkung. Sie sei geweiht dem Kloster Lorsch und dem Hl. Nazarius, welcher ebendort ruht, dem verehrungswürdigen Herrn und Abt Gundeland und der überaus zahlreichen Schar seiner Mönche. Wir erklären, daß unsere Vergabung für ewige Zeiten bestimmt sei und aus vollkommen freiem Willensantrieb erfolgte. Wir schenken in pago wormacensi (im Worms-gan), und zwar in Merische (Frankenthal-Mörsch) fünf Joch Ackerland und ein Wiesengrundstück, das einen Jahresertrag von einem halben Fuder Heu abwirft. Diese Liegenschaften übergab uns Willila als rechtmäßige Besitzerin mit der Weisung, daß wir dieselben zu ihrem Seelenheile dem Hl. 'N(azarMS) übereignen sollen, was wir hiermit getan haben. Von heute an sollen diese Güter jederzeit dem Nutzen und Einkommen jener heiligen Stätte beziehungsweise ihrer Sachwalter dienen. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 9. Mai (769) im l. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen der Schenkgeber Adelgoz und Gunzo und der (Zeugen) Boso und Diether. Der Schreiber war Samuel.


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