URKUNDE 798 (18. Mai 852 — Reg. 3367) Schenkung von Erlinwin und Sueneliilt unter Abt Samuel Wenn wir aus Liebe zu Gott etwas von unserem Vermögen den Stätten der Heiligen zuwenden, so wird uns das ohne Zweifel bei Gott in der ewigen Wiedervergeltung von 295 Vorteil sein, wie wir zuversichtlich vertrauen. Daher machen wir, Erluvin und meine Ehefrau Suenehilt, eine Vergabung zu unserem Seelenheile und zum Heile der Seelen unserer Eltern, von denen bekanntlich unser Vermögen stammt. Möchten wir doch dadurch dereinst vor Gott für würdig befunden werden, Nachlaß unserer Sünden zu erlangen. Gemeinsam haben wir beratschlagt und gemeinsam haben wir nun den Willen, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius zu machen. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, in dem der ehrwüdige Samuel die Abtwüde bekleidet. Mit der Bestimmung, daß unsere Gabe für alle Zeiten hingegeben sei, schenken wir eine uns rechtlich zustehende Hube Im Dorf Rorbach (Heidelberg-Rohrbach), welche in pago \.obod(onensi ;— im Ladengau) gelegen ist. Alles, was nach Fug und Recht dazugehört: Äcker, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Hürden, Weingärten, Wiesen, Felder, Weiden, Wege, Wälder, Pflanzland und Brachland, stehende und fließende Gewässer, bewegliche und unbewegliche Habe — das alles übergeben und übertragen wir aus unserem gesetzlichen Eigentumsrecht in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. In Christi Namen möge er alles auf ewig besitzen. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch im Jahre 851 (richtig wohl: 852) nach der Fleischwerdung des Herrn, im 12. Jahre der Herrschaft des Königs Ludwig (des Deutschen) über die Ostfranken am 18. Mai. Handzeichen der Stifter Erle-win und Suenehild. Handzeichen der (Zeugen) Adelhard, Raodold und Humbert. Urkundenschreiber: Tiethroch.
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