URKUNDE 789 (31. Dezember 766 — Reg. 102) Schenkung von Theuthard und Richgard in Rohrbach unter König Pippin und Abt Gundeland Im 15. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Pippin. Wir, Theuthard und Richgard, machen gemeinsam eine milde Stiftung. Sie erfolgt auf göttliche Eingebung, zu unserem Seelenheile und um der Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen. Sie gilt dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, und jener geheiligten Gemeinschaft von Mönchen, welche ebendort unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Herrn Gundeland ihren Dienst verrichten. Wir bestätigen, daß unsere Vergabung auf ewige Zeiten Gültigkeit haben soll, und erklären, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Wir schenken unser Eigentum in pago lobodonensi (im Ladengau), nämlich einen Weinberg in Rorbach (Heidelberg-Rohrbach) und einen anderen in Nuzlohon (Nußloch s. Heidelberg). Vom heutigen Tage an übergeben und übertragen wir sie aus unserem gesetzlichen Eigentum in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Mögen sie im Namen Gottes sein ewiges Eigentum bleiben. Von heute an sollt ihr das Recht haben, sie innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder mit ihnen zu machen, was ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Vollmacht haben. Wenn aber künftig jemand, was wir allerdings am allerwenigsten glauben möchten) wenn wir selbst oder einer unserer Erben oder Nacherben oder sonst ein mißgünstiger Mensch gegen diese von uns gemachte Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder dieselbe brechen wollte, so hüte er sich, daß er nicht den Zorn des allmächtigen Gottes auf sich herabziehe. Außerdem aber komme er vor das öffentliche Gericht und, von diesem verurteilt, entrichte er zugunsten dieser Stätte eine Buße in der Höhe von zwei Pfund Gold und drei Rohpfund Silber. Seine Einwendungen aber sollen für die Beurteilung dieser Angelegenheit gar nicht berücksichtigt werden. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und unverbrüchlich bestehen bleiben. Der Vertrag ist damit rechtsgültig geworden. Geschehen in der Ortsgemeinde Lorsch am 31. Dezember (766). Handzeichen der Stifter Theuthard und Richgard. Handzeichen der (Zeugen) Ruotland, Herulf und Autbert. Wiglar war der Schreiber.
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