Urkunde 778 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 778 (14. Juni 778 — Reg. 1422) Schenkung des Rocculf unter König Karl und Abt Gundeland Im 10. Jahre der Regierung unseres Herrn, des großen und ruhmreichen Königs Karl, mache ich, Rocculf, eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, welches im Oberrheirigau gelegen ist, dem bekanntlich der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Schenkgegenstände sind zwei Hofreiten in Blankenstat (Plankstadt w. Heidelberg) und eine Hube und alles, was zu der Hube gehört, nämlich Felder, Äcker, Weiden, Weg und Stfg, Wälder, Wasserstellen und Wasserläufe. Alles, was dort mein anerkanntes Eigentum ist, übergebe und übertrage ich gemäß vorliegendem Vertrag und seiner Fertigung im Namen Gottes zu ewigem Eigentum. Sollte jemand aber die Absicht haben, diese Schenkung zu bestreiten, so bezahle er, in öffentlicher Versammlung dazu verurteilt, eine Buße von sechs Schilling Gold und zwei Pfund Silber. Geschehen im Kloster Lorsch, am 14. Juni (778). Handzeichen des Roccolf, welcher gebeten hat, daß diese Schenkung festgestellt werde. Handzeichen des Tietolf, des Erpho und des Albger. Samuel hat dies geschrieben..


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