Urkunde 777 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 777 (18. Januar 776 — Reg. 1252) Schenkung des Rethwin unter Karl dem Großen und Abt Gundeland In Christi Namen mache ich, Rethwin, eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß diese Schenkung für ewige Zeiten Gültigkeit habe. Sie erfolgt 288 zum Seelenheile der Wolfswind, welche mir dies Besitztum aus eigener Machtvollkommenheit übergeben hat. Dazu gehören zwei Leibeigene in Blanckenstat (Plankstadt w. Heidelberg), nämlich Willibert und seine Ehefrau Lüt-hild, welche es innehaben, der zur Hofreite gehörige Grund und Boden und ihr sämtliches Vieh. Dies alles sei in Gottes Namen für immer übereignet. Urkund dessen die untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 18. Januar des achten Jahres (776) der Regierung unseres Herrn, des glorreichen Königs Karl. Handzeichen des Rethwin, welcher gebeten hat, daß diese Schenkung durchgeführt und beglaubigt werde. Grimar hat (die Urkunde) geschrieben.


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